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   BPatG, 26.01.2000 - 20 W (pat) 20/99   

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BPatG, 26.01.2000 - 20 W (pat) 20/99 (https://dejure.org/2000,8051)
BPatG, Entscheidung vom 26.01.2000 - 20 W (pat) 20/99 (https://dejure.org/2000,8051)
BPatG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 20 W (pat) 20/99 (https://dejure.org/2000,8051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 794
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 26.01.2000 - 20 W (pat) 20/99
    Im Erteilungsverfahren ist für Patentansprüche zu sorgen, die die unter Schutz gestellte Erfindung klar und deutlich umschreiben (BGH GRUR 1988, 757, 760 - Düngerstreuer).
  • BPatG, 14.02.1996 - 20 W (pat) 11/95
    Auszug aus BPatG, 26.01.2000 - 20 W (pat) 20/99
    (BPatG vom 14. Februar 1996, 20 W (pat) 11/95, juris-Dokument MPRE 064310964).
  • BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf

    Eine einschränkende Auslegung unterhalb des Wortlauts (im Sinn einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) der Patentansprüche ist nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zulässig, wenn der Fachmann, wie im vorliegenden Fall, der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 20 W (pat) 20/99, BPatGE 42, 204 - Veränderbare Daten; BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01 BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BPatG, 27.02.2008 - 20 W (pat) 9/04
    Da der Anspruchswortlaut den unter Schutz zu stellenden Gegenstand in Form einer elektrischen Signalverarbeitungsschaltung und deren Verwendungszweck für die Messung pulsierender Durchflüsse in eindeutiger und klarer Weise umschreibt und der Fachmann damit einen definierten Gegenstand entnehmen kann, wäre es unzulässig, den allgemein gehaltene Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag einschränkend auszulegen (vgl. auch BPatGE 42, 204 = Bl. f. PMZ 2000, 222 = Mitt.

    2000, 335 = GRUR 2000, 794 - Veränderbare Daten; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BPatG, 18.05.2006 - 17 W (pat) 47/04
    Dem ist entgegenzuhalten, dass andererseits nicht deshalb eine einengende Auslegung der angegriffenen Patentansprüche zugrunde gelegt werden darf, weil mit dieser die Schutzfähigkeit eher bejaht werden könnte (für das Nichtigkeitsverfahren: BGH GRUR 2004, 47 "blasenfreie Gummibahn I"; im selben Sinne für das Erteilungsverfahren: BPatG GRUR 2000, 794 "Veränderbare Daten" = 20 W (pat) 20/99).

    Zu einer weitergehenden "Auslegung" des Patentanspruchs 1 hat er keinen Anlass; jede weitere Auslegung verbietet sich geradezu, da diese Lehre für sich bereits klar und verständlich ist (in Übereinstimmung mit 20 W (pat) 20/99 "Veränderbare Daten", s. o.).

  • BPatG, 15.10.2020 - 1 Ni 8/19
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (vgl. BGH a.a.O. - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung); eine Auslegung unterhalb des Wortlauts ist dann nicht zulässig, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2000, 794 - Veränderbare Daten; BGH GRUR 2007, 309, 311 - Schussfädentransport).
  • BPatG, 10.12.2019 - 4 Ni 80/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Erzeugen einer Bildfolge für

    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung); eine Auslegung unterhalb des Wortlauts (im Sinne einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) ist dann nicht zulässig, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (BPatG GRUR 2000, 794 - Veränderbare Daten; BGH a.a.O. - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 309, 311 - Schussfädentransport).
  • BPatG, 12.08.2020 - 6 Ni 9/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wundreinigungseinrichtung" - Verwendung eines

    Dieser eingeschränkten Auslegung stimmt der Senat nicht zu, da eine Auslegung unterhalb des Sinngehalts zumindest dann nicht zulässig ist, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (BPatGE 42, 204, GRUR 2000, 794 - veränderbare Daten; BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung); BGH GRUR 2007, 309, 311 - Schussfädentransport).
  • BPatG, 30.08.2016 - 4 Ni 6/16

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum Montieren

    Zwar ist eine einschränkende Auslegung des Patentanspruchs unterhalb des Wortlauts (im Sinne einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zulässig, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (BPatG 42, 204, GRUR 2000, 794 - veränderbare Daten; BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Zwar ist eine einschränkende Auslegung des Patentanspruchs unterhalb des Wortlauts (im Sinne einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zulässig, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (BPatG 42, 204, GRUR 2000, 794 - veränderbare Daten; BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BPatG, 09.05.2019 - 1 Ni 19/17
    Zwar ist eine einschränkende Auslegung des Patentanspruchs unterhalb des Wortlauts (im Sinne einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zulässig, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (BPatG 42, 204, GRUR 2000, 794 - veränderbare Daten; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BPatG, 09.11.2017 - 1 Ni 15/17
    (BPatG 42, 204, GRUR 2000, 794 - veränderbare Daten; BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BPatG, 09.03.2017 - 4 Ni 7/16
  • BPatG, 23.05.2017 - 4 Ni 12/16

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorderer Umwerfer mit

  • BPatG, 27.04.2011 - 20 W (pat) 302/06
  • BPatG, 19.01.2011 - 20 W (pat) 367/05
  • BPatG, 14.05.2008 - 20 W (pat) 63/04
  • BPatG, 18.12.2000 - 9 W (pat) 35/99
  • BPatG, 02.04.2019 - 17 W (pat) 53/16
  • BPatG, 30.07.2015 - 5 Ni 13/14

    Anspruch auf Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen Patents mit der

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